Die Ortstaxe in Lajen
In Lajen wird, wie in vielen anderen Regionen weltweit, eine gesetzlich vorgeschriebene Ortstaxe erhoben. Die Höhe des Tarifs hängt von der jeweiligen Unterkunftskategorie ab. Alle Angebotspreise verstehen sich exklusive dieser Abgabe*, die seit dem 01.01.2014 für alle Südtiroler Beherbergungsbetriebe gilt.
*Gesetzlich vorgeschriebene Tourismusabgabe („Gemeindeaufenthaltsabgabe“, LG Nr. 9 vom 16.05.2012)
Es gelten folgende Tarife:
- 3,40 € für die Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen „Superior“ und fünf Sternen
- 2,90 € für die Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von drei Sternen und drei Sternen „Superior“ sowie 5 Blumen und 5 Sonnen
- 2,40 € für alle anderen Beherbergungsbetriebe
Befreiungen:
Von der der Gemeindeaufenthaltsabgabe befreit sind:
- Kinder und Jugendliche bis zum 14.Geburtstag (also bis 13,99 Jahre)
- das Personal der Beherbergungsbetriebe und Personen, für deren Übernachtung keine Meldepflicht besteht, sofern diese den Wohnsitz in Südtirol bzw. im Beherbergungsbetrieb haben